Wiedereintritt

Offene Türen ... Herzlich willkommen!

Es ist schön, wenn Menschen mit und in der Kirche leben wollen. Sie sind in unserer Gemeinde herzlich willkommen, gerade dann, wenn Sie sich – warum auch immer – einmal von der Kirche getrennt haben.

Der Kirchenaustritt ist für viele ein rein formeller Akt. Die Aufnahme in die Kirche jedoch ist ein Anlass zu feiern. Wenn jemand bewusst sein Leben aus dem Glauben gestalten möchte und dies in der Gemeinschaft der katholischen Kirche tun will, ist dies ein Grund zur Freude.

Die wichtigste Voraussetzung für die Aufnahme in die Kirche ist der Glaube an Gott, den Vater, an Jesus Christus und den Heiligen Geist, der unter uns Menschen lebt und wirkt.

Christ wird man durch die Taufe, ganz gleich, in welcher Konfession man sie empfangen hat. Aus diesem Grund wird jemand, der oder die einmal einer christlichen Kirche angehört hat, kein zweites Mal getauft. Die katholische Kirche erkennt die Taufe aller Kirchen und beinahe aller kirchlichen Gemeinschaften an. Aus diesem Grund gibt es auch keine Wieder- oder Umtaufen, die Taufe ist etwas Einmaliges, die „Tür zur Kirche“, wie sie im II. Vatikanischen Konzil genannt wird.

Wenn jemand in einer anderen Kirche die Taufe empfangen hat und katholischer Christ werden möchte, spricht man von einer Konversion.

Die Aufnahme in die katholische Kirche gestaltet sich unterschiedlich, je nachdem, ob jemand aus einer anderen christlichen Konfession konvertiert, also übertritt, oder ob jemand in die katholische Kirche wieder eintritt, nachdem er oder sie einmal aus ihr ausgetreten ist. Im Zusammenhang mit der Aufnahme in die Kirche kann die Feier der Firmung oder der erste Empfang der Eucharistie (heilige Kommunion) stattfinden.

Es ist erst einmal sinnvoll, das Gespräch mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger zu suchen. Dort können auch weitere Abläufe und Fragen geklärt werden.

Was bedeutet Wiedereintritt?

Jedes Jahr finden etwa 500 Menschen im Bistum Münster den Weg zurück in die Kirche. Jeder Ausgetretene hat grundsätzlich das Recht auf diesen Wiedereintritt. Die Regeln für die Wiederaufnahme des ehemaligen und neuen Katholiken geben für das Verfahren eine klare Struktur vor.

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