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Wenn ein Mensch stirbt, herrschen bei den Hinterbliebenen oft Ratlosigkeit und Verwirrung. Es kann eine Hilfe sein, mit einem Seelsorger oder einer Seelsorgerin zu sprechen, der oder die den Angehörigen ein Wort des Trostes sagen kann oder ein Gebet spricht. Die Seelsorger:innen unserer Gemeinde stehen für solche Gespräche (auch kurzfristig) zur Verfügung.
Im Krankenhaus übernehmen dies die Krankenhausseelsorger:innen.
Dieser Besuch ist ganz unabhängig davon, wer den Begräbnisgottesdienst oder die Beisetzung leitet.
Schwester M. Paula Wessel begleitet dabei besonders diejenigen, die durch den Tod ein Kind verloren haben oder deren Kind vor der Geburt verstorben ist. Sie ist Ansprechpartnerin der Seelsorge in den Christophorus-Kliniken.
Bitte melden Sie sich bei einem seelsorglichen Notfall zu jeder Zeit telefonisch im Pfarrbüro.
Für einen Termin für eine Beerdigung wenden Sie sich an das Pfarrbüro. Sie können auch direkt einen Seelsorger oder eine Seelsorgerin unserer Pfarrgemeinde kontaktieren.
Der Wortgottesdienst zur Beerdigung findet in Lette in der Regel um 14:30 Uhr in der Friedhofskapelle statt. Nach der kirchlichen Beisetzung auf unserem Friedhof an der Bruchstraße findet das Seelenamt in der Kirche statt.
Falls samstagmorgens eine Beerdigung erfolgen soll, findet der Gottesdienst in der Friedhofskapelle um 10:00 Uhr nach Absprache statt. Anschließend, wenn Sie es wünschen, ist das Seelenamt in der Pfarrkirche.
Viele Nachbarschaften halten ein Gebet für Verstorbene in der Kirche. Es findet in der Regel einen oder zwei Tage vor der Beerdigung, meistens im Anschluss an eine Abendmesse, statt. Damit die Kirche dann geöffnet ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserem Sakristan oder unseren Sakristaninnen. Gebetshefte erhalten Sie in der Sakristei.
Viele Familien feiern nach etwa sechs Wochen ein sogenanntes Sechs-Wochen-Gedenken und nach einem Jahr das 1. Jahresgedächtnis. Den Termin hierfür vereinbaren Sie gerne mit dem Pfarrbüro.
An Allerheiligen, dem 1. November, gedenken wir besonders der Verstorbenen des vergangenen Jahres. Es findet ein Gottesdienst statt, bei dem auch die Namen der Verstorbenen verlesen werden. Die Angehörigen sind zu diesem Gottesdienst besonders eingeladen.
Auch nach der Beerdigung kann es gut sein, sich von einem Seelsorger oder einer Seelsorgerin begleiten zu lassen. Manchmal kommen erst nach einiger Zeit Fragen oder Gedanken in den Sinn, die belastend sein können. Da kann es hilfreich sein, mit einem oder einer Außenstehenden zu sprechen. Dafür stehen selbstverständlich alle Seelsorger:innen zur Verfügung. Seelsorgliche Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.
Seelsorgliche Begleitung ist für alle Menschen da. Sie steht jeder und jedem zur Verfügung. Die Anliegen und Themen, die in einer Begleitung besprochen werden können, sind sehr vielfältig. Jedes Anliegen ist richtig und wichtig und kann immer mit anderen Menschen besprochen werden, manchmal auch mit professionell ausgebildeten Menschen.
Auf ein kirchliches Begräbnis hat jeder Getaufte und nicht freiwillig aus der Kirche Ausgetretene einen Anspruch. Die kirchliche Bestattung ist eine liturgische Feier der Kirche, bei der die Gemeinschaft mit dem Verstorbenen betont und – vor allem den Angehörigen – die tröstende und aufrichtende Botschaft von Jesu Tod und Auferstehung verkündet wird.